Die Kriminalpsychologie ist ein Teilgebiet der Rechtspsychologie und versucht mit psychologischen Theorien, Methoden und Erkenntnissen die Entstehung und Aufdeckung von Kriminalität zu fördern, wobei auch die Kriminalprävention sowie der Behandlung von Straftätern zu ihrem Aufgabenbereich gehört. In der Psychologie wird der Begriff der Kriminalpsychologie meist als Synonym für die Forensische Psychologie gebraucht, doch ist die systematische Begriffszuordnung und das Verhältnis der Begriffe Forensische Psychologie, Kriminalpsychologie und Rechtspsychologie in der Literatur nicht einheitlich beschrieben, denn teilweise wird die Kriminalpsychologie neben der Rechtspsychologie als Teilgebiet der Forensischen Psychologie genannt, teilweise die Kriminalpsychologie und die Forensische Psychologie als Teile der Rechtspsychologie.
Die Rechtspsychologie umfasst Theorien und empirische Befunde zur Kriminalitätsentstehung, entwickelt Methoden der Straftäterbehandlung im Straf- und Maßregelvollzug, erforscht aber auch Aspekte der Opfererfahrung und Kriminalitätsbewältigung.
Der ermittelnde Rechtspsychologe bzw. Polizei- oder Kriminalpsychologe arbeitet in eher seltenen Fällen als Profiler, der mit psychologischen Methoden mithilft, Kriminalfälle zu lösen, indem er Täterprofile erstellt oder mit Geiselnehmern verhandelt.