Zum Inhalt springen

Rechtspsychologie

    Die Rechtspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und hat die Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens zum Gegenstand.  In der Rechtspsychologie geht es etwa darum, herauszufinden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Brandstifter abermals straffällig wird, befasst sich also u. a. mit der Erstellung von Prognosen.

    Die Rechtspsychologie lässt sich grob in zwei Unterkategorien der forensischen Psychologie (Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren) und der Kriminalpsychologie (Psychologie der Entstehung und Aufdeckung von Kriminalität, der Kriminalprävention sowie der Behandlung von Straftätern) aufteilen.


    Impressum ::: Datenschutzerklärung ::: Nachricht ::: © Werner Stangl :::