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forensische Psychologie

    Die forensische Psychologie ist ein Teilgebiet der Rechtspsychologie und wendet psychologische Theorien, Methoden und Erkenntnisse im Rahmen von Gerichtsverfahren an. Psychologen sind auch als Gutachter bei Gericht tätig, erstellen z.B. Gutachten für Familiengerichte, also zum Sorge- und Umgangsrecht bei Scheidungs- oder Misshandlungsfällen bzw. Familien mit Pflegekindern sowie über die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen. Weiterhin begutachten sie im strafrechtlichen Bereich zur Frage der Schuldfähigkeit die Persönlichkeitsstruktur von Straftätern und erstellen Risikoeinschätzungen (Prognosen) über das zu erwartende kriminelle Verhalten von Straftätern. Ein wesentliches Gebiet ist auch die

    Psychologie der Zeugenaussage

    Schon Hugo Münsterberg (Psychologie der Zeugenaussage aus dem Jahr 1908), Begründer der Psychotechnik, argumentierte, dass Psychologen unentbehrlich sind, um bei einem Strafprozess den Richtern, die sich mit einem Gebiet wie der menschlichen Wahrnehmung und dem Gedächtnis befassen, eine bessere Vorstellung von der Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu geben. Aussagen von Zeugen sind nur selten ein Abbild dessen, worüber berichtet wird, wobei Diskrepanzen zwischen tatsächlichen Ereignissen und deren Wahrnehmungen bzw. den Berichten mehrere Ursachen haben. Die Wahrnehmung sowie der Bericht über das Wahrgenommene sind immer das Ergebnis kognitiver Verarbeitungsprozesse, wobei in jeder Phase der Informationsverarbeitung Fehler auftreten können. So werden Details möglicherweise nicht wahrgenommen, werden falsch enkodiert oder gar nicht im Gedächtnis gespeichert. Auch können nachträgliche Informationen den Gedächtnisinhalt verändern oder bestimmte Frageformulierungen unzutreffende Antworten provozieren. Oft handelt es sich um unbeabsichtigte Irrtümer und Fehler. Daneben kann eine Aussage aber auch absichtlich vom Zeugen verfälscht worden sein, d.h., eine andere Sachverhaltsdarstellung geben, als sie vom Zeugen subjektiv für zutreffend gehalten wird, wobei es also die Glaubwürdigkeit der Aussage geht. Entscheidend für die begriffliche Unterscheidung zwischen Genauigkeitund Glaubwürdigkeit ist also die Motivation des Aussagenden, eine korrekte Sachverhaltsdarstellung zu geben. Aus der Unterscheidung der beiden Konzepte Genauigkeit und Glaubwürdigkeit folgt, dass eine Aussage glaubwürdig (also von einem subjektiven Wahrheitsvorsatz geprägt) sein, aber dennoch Fehler und Lücken enthalten kann. Von dem Auftreten von Aussagefehlern kann somit nicht ohne weiteres auf die Unglaubwürdigkeit der Aussage, also auf einen fehlenden Wahrheitsvorsatz geschlossen werden. Wenn etwa Zeugen eines Verbrechens einen Tatort beobachten, machen sie in der Regel zwei Arten von Fehlern, den Unterlassungsfehler, d. h., die Zeugen vergessen Details oder lassen eine Handlung aus, oder die Zeugen fügen unbeabsichtigt neue, nicht sachbezogene Daten und Informationen hinzu, um ihre Vergesslichkeit zu kompensieren, was bewusst aber auch unbewusst geschehen kann.

    Das Gutachten in der Forensik

    Die Anforderungen an psychiatrische oder psychologische Risikoeinschätzungen in der Forensik sind wesentlich gestiegen, denn es genügt nicht mehr, Chancen und Risiken für ein künftiges Legalverhalten bestmöglich zu erfassen, denn Risikoeinschätzung ist Voraussetzung für das Risikomanagement, Risikomanagement notwendige Folge einer Risikoeinschätzung. Prognosen sagen voraus, was geschehen wird, ihre Richtigkeit erweist sich, wenn das eintrifft, was vorausgesagt wurde, Risikoeinschätzungen hingegen dienen dazu aufzuzeigen, was sich ändern muss, damit eine Gefahr nicht zur Realität wird, sondern abgewendet werden kann. Sie sind Voraussetzungen für ein optimales oder zumindest adäquates Risikomanagement. Ihre Richtigkeit erweist sich also dann, wenn die Gefahr, die befürchtet wurde, vermieden oder verhindert wurde.

    Psychiatrisch-psychologische Gutachten sind bekanntlich durchaus fehleranfällig, vor allem, wenn sie eine Prognose stellen sollen, doch nicht allein die wissenschaftliche Expertise entscheidet über die Qualität, sondern qualifizierte Prognostiker sind nach Ansicht von Nedopil et al. (2021) intelligent, haben ein Verständnis für Zahlen und können analytisch denken. Sie sind neugierig und offen für neue Erfahrungen, haben Freude daran, mentale Herausforderungen zu meistern, sind in der Lage zum Perspektivwechsel und fähig zur Meinungsänderung, wenn neue Informationen dies erfordern. Schließlich können sie unterschiedliche Perspektiven und Denkmöglichkeiten zusammenfassen. Sie arbeiten sorgfältig und reflektiert und können ihre Arbeitsschritte begründen, und sie achten darauf, dass sie ihr automatisches Schlussfolgern in Schach halten.
    Gute Prognostiker sind aktiv aufgeschlossen und verhalten sich wie ein System, das stets verbesserungsbedürftig ist, d.h., sie streben ständig nach einer Verbesserung ihrer Fähigkeiten und sind der Überzeugung, dass man sich verbessern muss und kann. Sie wissen, dass prognostische Entscheidungen immer mit Unsicherheiten verbunden sind; sie sind daher vorsichtig und bescheiden, da ihnen auch die Komplexität der möglichen realen Entwicklungen bewusst ist. Sie gehen davon aus, dass nichts vorherbestimmt ist und das meiste sich in mehrere Richtungen entwickeln kann. Deterministisches Denken ist für Gutachter unangebracht und kennen die möglichen kognitiven und emotionalen Fehlschlüsse.

    Literatur
    Köhnken, G. & Wegener, H. (1982). Zur Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen: Experimentelle Überprüfung ausgewählter Glaubwürdigkeitskriterien. Zeitschrift für Experimentelle und Angewandte Psychologie, 29, 92–111.
    Nedopil, N., Endrass, J., Rossegger, A. & Wolf, Th. (2021). Prognose – Risikoeinschätzung in Forensischer Psychiatrie und Psychologie. Ein Handbuch für die Praxis. Pabst.
    Trankell, A. (1971). Der Realitätsgehalt von Zeugenaussagen. Göttingen: Hogrefe.


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