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Cybervigilantismus

    Als Vigilantismus bezeichnet man ganz allgemein die jenseits der staatlich zugelassenen Möglichkeiten erfolgende gewaltsame Erzwingung, Verhinderung oder Bestrafung eines unerwünschten Verhaltens anderer durch nicht-staatliche Akteure. Dazu gehören etwa Anhänger selbst ernannter Bürgerwehren oder Nachbarschaftswachen, die das Recht in die eigenen Hände nehmen wollen oder sogar Selbstjustiz verüben. Hinzu kommt auch die Denunziation echter oder vermeintlicher Straftäter im Internet – etwa verurteilter Pädophiler nach deren Entlassung – als eine radikale Form des Online-Aktivismus, die man als Cybervigilantismus, Internet-Vigintalismus oder digitalen Vigilantismus bezeichnet, der vor allem in den sozialen Medien zu finden ist, insbesondere während gesellschaftlicher Krisen wie etwa der Covid19-Pandemie oder nach Attentaten.

    Als weiteres Beispiel für Cybervigilantismus kann auch der von Mitgliedern von Anonymous angedrohte umfassende Cyber-Krieg gegen ISIS gelten. Allerdings wird dadurch die von Terroristen verbreitete Angst oft nur noch verstärkt und kann daher kontraproduktiv sein.

    Immer öfter findet man in den letzten Jahren Privatpersonen, die auf eigene Faust Fahndungsaufrufe im Internet und in den sozialen Medien veröffentlichen, um abweichendes Verhalten anderer zu ahnden, indem sie diese Menschen öffentlich anprangern, bloßstellen oder ihnen gar Gewalt androhen.

    Bisher gibt es noch wenig Forschung zu dieser Form der Selbstjustiz im Internet bzw. in den Sozialen Medien.

    Cybervigilantismus gehört zur Gruppe digitaler Phänomene wie Hatespeech, Cybermobbing, Sextortion und Cybergrooming, bei denen der digitale Raum von den Akteuren mit dem Attribut eines rechtsfreien Raumes gleichgesetzt wird. Ein solcher rechtsfreier Raum bildet sich vor allem dort, wo eine erkennbare  Ahndung von Normenbrüchen ausbleibt und wo eine mangelnde Präsenz der Sicherheitsbehörden sichtbar wird. Diese Präsenz ist bekanntlich von entscheidender Bedeutung für das Sicherheits- und Rechtsgefühl der Menschen und somit auch für die Akzeptanz und Einhaltung von Normen. Allerdinges nutzen die Behörden erst seit einigen Jahren aktiv und sichtbar die soziale Medien wie Twitter oder Facebook, um auch die Strafverfolgung in diesen digitalen Räumen voranzutreiben, wobei sowohl ökonomische als auch gesetzliche Hürden eine solche Nutzung behindern.

     


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