Erziehungsfähigkeit gehört neben Mündigkeit und Erziehungsfähigkeit zu den Grundtatbeständen bzw. Annahmen jeder Erziehung. Erziehungsfähigkeit umfasst dabei die persönlichen Voraussetzungen von Lernenden, damit sie ihrer Verhaltensweisen und Einstellungen erfolgreich bzw. dauerhaft ändern können (z. B. Lernfähigkeit). Erziehungsfähigkeit enthält aber auch Möglichkeiten zu selbstbestimmten Veränderungen, also den Zögling als Subjekt.
Mit Lernfähigkeit und Erziehbarkeit (Erziehungsfähigkeit) des Menschen wird die Möglichkeit des Lernens und der Erziehung angesprochen, Lern- und Erziehungsbedürftigkeit meint die Notwendigkeit des Lernens und der Erziehung. Die Lernfähigkeit und Erziehbarkeit sowie die Lern- und Erziehungsbedürftigkeit des Menschen werden Teilgebiet der Anthropologie, der pädagogischen Anthropologie, untersucht.
Quelle
https://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/
WISSENSCHAFTPAEDAGOGIK/ ErzwissInhalte.shtml (10-09-07)