1. Definition
„Unter sozialer Kontrolle versteht man Maßnahmen der Prüfung und Überwachung gegenüber einzelnen von seiten ihrer Primär- und Sekundärgruppen, um normentsprechendes Verhalten zu garantieren bzw. normabweichendes Verhalten mit Sanktionen zu belegen.“ (Köck & Ott 1997, S. 387).
2. Definition
„Soziale Kontrolle bezeichnet jene Prozesse und Mechanismen, mit deren Hilfe eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zu Verhaltensweisen zu bringen, die im Rahmen dieser Gesellschaft positiv bewertet werden. Dies geschieht durch innere und äußere Kontrolle.“ (Fuchs-Heinritz 1994, S. 368).
3. Definition
Soziale Kontrolle ist die Gesamtheit aller sozialen Prozesse und Strukturen, die abweichendes Verhalten der Mitglieder einer Gesellschaft verhindern oder einschränken. (vgl. Hartfiel 1972, S. 355).
4. Definition
Unter sozialer Kontrolle versteht man alle Maßnahmen und Mechanismen, die dazu dienen sollten, konformes Verhalten zu erzielen oder zu erhöhen und abweichendes Verhalten zu verhindern oder zu reduzieren (vgl. Reinhold 1997, S. 362).
5. Definition
Im Mittelpunkt der Erörterungen um diesen Begriff stehen die interaktiven Prozesse innerhalb eines Kollektivs, die dem Kollektivmitglied das „richtige“ Verhalten vorschreiben. (ohne Autor).
Verwendete Literatur
Fuchs-Heinritz, W. (1994). Lexikon zur Soziologie. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Hartfiel, G. (1972). Wörterbuch für Soziologie. Stuttgart: Verlag Alfred Kröner.
Köck, P. & Ott, H. (1997). Wörterbuch für Erziehung und Unterricht. Donauwörth: Auer Verlag GmbH.
Ohne Autor (1970). Brockhaus Enzyklopädie. Wiesbaden: Verlag F.A. Brockhaus.
Reinhold, G. (1997). Soziologie Lexikon. Wien: Verlag Oldenbourg.
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