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72-Stunden-Regel

    Wenn Aufgaben nicht in den ersten 72 Stunden erledigt werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie überhaupt umgesetzt werden, auf etwa ein Prozent.  Wenn man sich also etwas vornimmt, dann sollte man es schriftlich fixieren und  den ersten Schritt in den folgenden 3 Tagen machen, um sein Vorhaben zu realisieren. Unklar ist, von wem diese plakative Regel ursprünglich stammt, aber sie wird in diversen Seminaren vermittelt und besitzt zumindest eine gewisse Plausibilität.

    Eine mögliche Erklärung findet sich als Klausel in Haushaltsversicherungen oder Eigenheimversicherungen, denn wenn eine Wohnung oder ein Gebäude länger als drei Tage verlassen wird, müssen Mieter oder Besitzer Vorkehrungen gegen Kälte- und Wasserschäden treffen. Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Bei Minusgraden können Wasserleitungen einfrieren oder andere Kälteschäden entstehen, denn gefrierendes Wasser dehnt sich aus und kann Leitungen zum Platzen bringen. Wenn aus einem geplatzten Rohr Wasser in die Wohnung fließt und der Schaden tagelang unbemerkt bleibt, können die Folgen katastrophal sein. Diese „72-Stunden-Regel“ ist meist in den Vertragsbedingungen der Haushalts- oder Eigenheimversicherung enthalten.

    Übrigens gilt auch für das Einrichten von Haltverbotsbereichen diese 72-Stunden-Regel, denn diese müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn der baulichen Maßnahme eingerichtet werden bzw. der geplante Baustellenbereich muss vorab mit Haltverboten beschildert werden, wobei der Haltverbotsbereich dann zur Aufstellung von Baufahrzeugen, zum Beladen eines LKW, aber auch zum Parken anderer Baustellenfahrzeuge dient.

    Eine 72-Stunden-Regelung gibt es auch bei manchen Krankenhäusern, die besagt, dass ein Patient oder eine Patientin, der/die ambulant oder stationär behandelt worden war und nach Entlassung innerhalb von 72-Stunden wieder spitalspflichtig wird, wieder in das Haus, in dem er/sie zuvor stationär aufgenommen worden war bzw. ambulant behandelt worden war, zu transportieren, auch wenn das entsprechende Haus zu diesem Zeitpunkt gesperrt ist.

    72 Stunden –Die nächsten Drei Tage ist übrigens auch ein Thriller von Drehbuchautor und Regisseur Paul Haggis aus dem Jahr 2010.

    Praktische Umsetzung der 72-Stunden-Regel in Gruppen durch drei Fragen: Wer macht? Was? Bis wann? Wenn man diese drei Fragen beantwortet, kommt man direkt ins Handeln. Dies gilt übrigens für privaten Vorhaben genauso wie für  berufliche Afgaben und Entscheidungen.

    Literatur & Quellen

    http://www.imdb.com/title/tt1458175/ (10-12-11)
    http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm (11-11-11)


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