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Employability

    Employability bezeichnet in der Berufspsychologie die Beschäftigungsfähigkeit bzw. Arbeitsmarktfähigkeit eines Menschen, also seine Fähigkeit zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben, die vor allem im Zusammenhang mit Bildungsinstututionen in den Blick genommen wird. Der Begriff, der im Deutschen häufig auch als Beschäftigbarkeit übersetzt wird, ist mit der Vorstellung verbunden, dass AbsolventInnen durch die Vermittlung von Fähigkeiten des self-management und self-marketing individuell so gestärkt werden, dass sie sich auf flexiblen Arbeitsmärkten relativ frei bewegen und dadurch ihre Existenz sichern können. Employability bezeichnet im konkreten Fall auch die Fähigkeit und Bereitschaft eines Menschen, verschiedene Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses zu meistern und dazu seine gesamten Kompetenzen und seine Arbeitskraft den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.

    Die individuelle Beschäftigungsfähigkeit ist dabei nicht zuletzt das Ergebnis der Übereinstimmung zwischen den Anforderungen der Arbeitswelt einerseits und den persönlichen, fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen andererseits. Dieses Konzept betont u. a. auch die Notwendigkeit ständiger Weiterqualifizierung und lebenslangen Lernens sowie die Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Erwerbsbiografie bei sich verändernden Anforderungen.

    Employability im Sinne beruflicher Relevanz bildet nach Ansicht von BildungspolitikerInnen die Grundlage selbstbestimmter Lebens- und Karrieregestaltung zum Vorteil der AbsolventInnen insbesondere des tertiären Sektors. Globalisierung und Technologisierung der Arbeitswelt, verkürzte Innovationszyklen und neue Formen der Arbeitsorganisation und die sich wandelnden Demographien bzw. Bedürfnisse führen dabei zu neuen Qualifikationsanforderungen an AbsolventInnen von Bildungseinrichtungen. Die Entwicklung und der Erhalt der Employability stellen daher hohe Anforderungen sowohl an Berufsberatung als auch Berufsbildung.

    Im Übrigen gehört neben der Einführung von Bachelor und Master das Konzept der Employability zu den wichtigsten Zielen der Bologna-Reform. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass fachliche Qualifikationen überflüssig werden, denn fachliche Kompetenz ist immer noch unersetzlich. Allerdings liegt die bildungspolitische Konsequenz der neuen Arbeitsanforderungen darin, dass zunehmend Bildung in einer Form benötigt wird, die auf eine umfassende Kompetenzentwicklung zielt und dabei nicht nur funktionsbezogene, fachliche Qualifikationen vermittelt, sondernauf die ganze Person und deren ganzes Leben fokussiert. Es sind daher vor allem subjektgebundene Eigenschaften wie Sozial- und Kommunikationsqualifikationen, Lern- und Innovationskompetenzen, Selbst-Optimierungs- und Selbst-Vermarktungsfähigkeiten, Entspannungs- und Stressmanagement, auf die Employability abzielt. Im Konzept der Employability subsumieren sich also all jene Anforderungen, die unter dem Begriff der Subjektivierung von Arbeit als betriebliche Anforderungen in einer wissensbasierten Arbeitswelt an die Subjekte gestellt werden, d. h., zu den fachspezifischen Lehrinhalten gesellt sich der Erwerb von Schlüsselqualifikationen als fächerübergreifend sich anzueignende Kompetenzen. Die größte Neuerung im Bildungskanon nach Bologna besteht also darin, dass nicht nur Wissen oder fachliche Qualifikation angestrebt werden, sondern durch einen ganzheitlichen Anspruch der Bildung auch Subjekteigenschaften zum Ziel von ökonomischen Formungsprozessen werden.


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