Mündigkeit gehört neben Erziehungsbedürftigkeit und Erziehungsfähigkeit zu den Grundtatbeständen bzw. Annahmen jeder Erziehung. Bei der Erziehung zur „Mündigkeit“ bzw. „Selbständigkeit“ als Leitziel soll ein Zögling soll zur selbständigen Bewältigung der Anforderungen seines Lebens hingeführt werden. Wenn diese erreicht wird, ist daher ein Erziehungsprozess abgeschlossen, und die erzieherische Beziehung löst sich auf. Unterziele von Erziehung auf dem Weg zur Mündigkeit können etwa sein:
- Prävention (vorbeugendes Verhindern unerwünschten Verhaltens)
- Intervention (Eingriffe zur Aufrechterhaltung oder Herbeiführung erwünschten Verhaltens)
- Rehabilitation (Wiederherstellen von Fähigkeiten und Fertigkeiten des Educandus)
- Konfliktverarbeitung (z. B. Neubestimmung von Zielen und Wertvorstellungen).