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persistente Delinquenz

    Persistent delinquente Jugendliche zeichnen sich bereits im Kindesalter durch Auffälligkeiten ab, etwa in Störungen des Sozialverhaltens, die in ein delinquentes Verhalten während der Adoleszenz, häufig fortgesetzt bis ins Erwachsenenalter, münden. Diese Jugendlichen haben in der Regel schon in der Kindheit eine hohe Risikobelastung und eine schlechte Prognose hinsichtlich einer kompetenten und erfolgreichen Lebensführung. Moffitt (1993) unterscheidet zwei Täterkategorien:

    • die von der frühen Kindheit an kontinuierlich bis ins höhere Erwachsenenalter antisozialen Menschen (die persistent Delinquenten),
    • die Jugenddelinquenten, die sich nur in der Jugend antisozial verhalten (jugenddelinquent).

    Mit Querschnitts- oder kurzen Längsschnittuntersuchungen im Jugendalter sind diese beiden Kategorien nicht verlässlich zu unterscheiden. Man benötigte Längsschnittstudien, die im Kindesalter beginnen und bis ins mittlere Erwachsenalter hinein fortgeführt werden.


    Riesner (2014, S. 342ff) zeigt in einer quantitativen Untersuchung das Potenzial von systematischen Aufzeichnungen, die im Rahmen der Arbeit des Jugendamtes angefertigt werden, für die Einschätzung zukünftigen delinquenten Verhaltens, auf. Zwar ist die Verwendung der Unterlagen zu diesem Zweck mit Einschränkungen behaftet, dennoch halten die Akten einen Fundus an wertvollen Informationen bereit, die zumindest bei männlichen Jugendlichen unterstützend herangezogen werden können, um Entwicklungsrisiken zu identifizieren und somit eine genauere Abklärung über die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen einzuleiten. Aber auch im Rahmen der Kooperation mit anderen kriminalpräventiven Akteuren könnten die beim Jugendamt zusammengetragenen Informationen im Prinzip nützlich sein, wobei sich hierbei jedoch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen, dem Legalitätsprinzip und der Wahrung des Vertrauens der Betroffenen ergeben. Die Erstellung entscheidungsrelevanter Kriminalprognosen sowie die Ableitung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen sind daher allein auf Basis von Jugendhilfeunterlagen ausdrücklich nicht möglich. Riesner empfiehlt jedoch die Einrichtung einer standardisierten Screeningprozedur, in deren Rahmen Risiko- und Schutzfaktoren, die durch die Fachkräfte des Jugendamtes grundsätzlich in Erfahrung gebracht werden können, möglichst lückenlos erfasst werden, vor allem im Hinblick auf die Prognosestärke einzelner Merkmale, auf die Berücksichtigung entwicklungsbezogener Verschiebungen hinsichtlich der Bedeutsamkeit von Merkmalen sowie auf mögliche Schwierigkeiten einer reliablen und validen Merkmalserfassung im Kontext der Jugendhilfe. Die Entwicklung eines Screeninginstrumentes, das auf den Einsatzbereich der Jugendhilfe abgestimmt ist, ist jedoch mit dem Einsatz von Ressourcen verbunden, und auch die praktische Umsetzung eines entsprechenden Screenings erfordert wohl einen zusätzlichen Aufwand für die Jugendämter, doch sollte dies angesichts der erheblichen öffentlichen Kosten und der persönlichen Schäden und Beeinträchtigungen für die Opfer und auch für die Täter zumindest in Erwägung gezogen werden.


    Siehe dazu Delinquenz im Jugendalter.

    Literatur

    Moffitt. T. E. (1993). Life-course-persistent and adolescence-limited antisocial behavior: A developmental taxonomy. Psychological Review, 100, 674–701.
    Riesner, L. (2014). Die Möglichkeiten und Grenzen der Vorhersage delinquenten Verhaltens von jungen Menschen anhand ihrer Jugendhilfeunterlagen. Dissertation, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.


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