Als Zwangshandlungen bezeichnet man in der Psychologie übertriebene, sinnlose oder selbst schädliche Verrichtungen, die der Betroffene immer wieder aus einem inneren Antrieb vollziehen muss. Zwangshandlungen sind demnach wiederholte Verhaltensweisen oder ritualisierte Gedankengänge, zu denen Menschen sich gezwungen fühlen, oft um negative Gefühle, wie Angst und Anspannung, zu reduzieren. Sie sind zugleich Symbolhandlungen, d.h., sie stellen symbolisch und stellvertretend einen Vorgang dar, der eine zentrale seelische Bedeutung hat. So dient ein Waschzwang nicht der körperlichen Sauberkeit, sondern soll etwa die moralische Reinheit wiederherstellen, die unbewusst gefährdet erscheint. Beispiele solcher Handlungen sind übermäßiges Waschen oder Putzen, das Anordnen oder Organisieren von Dingen auf ganz bestimmte Art, das genau gezählte Wiederholen eines Worts im Kopf oder repetitive Körperbewegungen wie Fingerklopfen oder Blinzeln. Zwangshandlungen sind zeitraubend und können das alltägliche Leben sehr stören, was zu starkem Leiden führen kann. Bei dieser Form der Zwangsneurose löst der Verzicht auf die zugehörige Symptomhandlung Angst aus.
1. Definition
Zwangshandlungen sind wiederholte und beabsichtigte Verhaltensweisen, die auf einen Zwangsgedanken hin in immer … Gegen mindestens einen Zwangsgedanken oder eine Zwangshandlung wird gegenwärtig erfolglos Widerstand geleistet (vgl. Beck, 2006, S. 216).
2. Definition
„Zwangshandlungen sind wiederkehrende Verhaltensweisen, die als aufgezwungen erlebt werden. Nicht wenige Patienten können den Zeitpunkt der Zwangshandlung verschieben, wenn eine sofortige Durchführung nicht möglich ist“ (Schneider, 2003, S. 315).
3. Definition
Die Zwangshandlung führt Beruhigung herbei. Bei Widerstand gegen die inneren Antriebe kann es zu Bewusstseinsstörung (vgl. Löwenfeld, 1904, S. 21).
4. Definition
Zwangshandlungen zeigen sämtliche folgenden Merkmale: einer Zwangshandlung ist für sich genommen nicht angenehm; Eine Zwangshandlung wird gegenwärtig erfolglos Widerstand geleistet; Eine Zwangshandlung werden als übertrieben und unsinnig anerkannt (vgl. Beiglböck & Feselmayer, 2006, S. 277f).
5. Definition
Der Drang wird immer stärker, bis er schließlich seine Hände wäscht (Zwangshandlung). Das Ausführen der Zwangshandlung verschafft ihm für eine Weile Entlastung (die Spannung lässt nach). Anders als beim Wahnphänomen ist dem Betroffenen (vgl. Hüter-Becker & Dölken, 2004, S. 40).
Literatur
Beiglböck, W. & Feselmayer, S. (2006). Handbuch der klinisch- psychologischen Behandlung. Wien: Springer Verlag.
Hüter-Becker, A. & Dölken, M. (2004). Physiotherapie in der Psychiatrie. Stuttgart: Georg Thieme Verlag.
Rosner, R. (2006). Psychotherapie Führer. München: Verlag C. H. Beck.
Löwenfeld, L. (1904). Die psychischen Zwangserscheinungen. Puchheim: Bergmann Verlag.
Schneider, S. (2003). Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen. Berlin: Springer Verlag.