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Instinkt

    Als Instinkt bezeichnet man die Verhaltensdisposition eines Menschen oder eines Tieres, die ohne vorheriges Lernen besteht und somit angeboren sein muss, wobei diese Disposition zu sinnvollem bzw. zweckhaftem Verhalten führen muss, d. h., es muss eine offensichtliche Zielgerichtetheit des Verhaltens vorliegen, ohne dass dies der ausführenden Person bewusst ist.  James und McDougall erstellten Anfang des 20. Jahrhunderts Instinktlisten, in denen sie alle Instinkte anführten, etwa „Nahrungssuche“, „Geselligkeitsstreben“, „Angst“ oder „Ekel“. Weiterentwickelt wurden diese Ansätze von der Ethologie, die versuchte, Befunde an Tieren auf den Menschen zu übertragen.

    1.    Definition
    „Unbewusst gesteuerter keiner Übung bedürfender natürlicher Antrieb zu bestimmten Verhaltensweisen; ererbte Befähigung besonders der Tiere, in bestimmten Situationen in bestimmter, nicht bewusst gelenkter Weise zu reagieren, ein bestimmtes (besonders lebens- und arterhaltendes) Verhalten zu zeigen“ (Brockhaus Enzyklopädie 1994, S. 1715).

    2.    Definition
    „Als Instinkt werden angeborene artspezifische Reaktions- und Verhaltensweisen bzw. biologische Bedürfnisse, Triebe bezeichnet, die unmittelbar selektiv und zielgerichtet auf bestimmte Reize ansprechen. Der Instinkt dient vor allem der Selbst- und Arterhaltung. Unter dem Einfluss der Verhaltensforschung ist es heute strittig, ob er angeboren oder gelernt ist“ (Köck & Ott 1994, S. 328).

    3.    Definition
    Hier wird der Instinkt als eine ererbte Zweckhaftigkeit im Verhalten, die nicht erlernt werden muss, bezeichnet. Schlüsselreize lösen einzelne Schritte des Instinktverhaltens aus. Die meisten Instinkt-Handlungen laufen unter starken Affekt ab. Auch im Leben eines heranwachsenden nehmen die Instinkte ihre Stellung ein. Dennoch sind die Instinkte des Menschen nicht so ausgereift wie bei Tieren, im Gegenteil, er wird geradezu als Instinktreduktionswesen bezeichnet. Jedoch kann der Mensch die Instinkte beherrschen, überbauen und auch durch Einsicht und Willen umformen (vgl. Hehlmann 1967, S.257f.).

    4.    Definition
    „In der biologischen Grundausstattung des Lebewesen angelegte, durch Signale der Außenwelt, nämlich lebensbedeutsame Reize auszulösende Handlungs- und Verhaltensformen. Der Mensch besitzt nur Instinktfragmente“ (Schorb 1975, S.130).

    5.    Definition
    Ein Lebewesen ist mit einem ererbten, zweckmäßigen Verhalten ausgestattet, welches durch bestimmte, lebenswichtige Schlüsselreize ausgelöst wird. Da der Mensch gegenüber von Tieren nur sehr gering mit Instinkten ausgestattet ist, war ihm die Freiheit zur Entwicklung der Sprache und des Denkens gegeben (vgl. Odenbach 1974, S.252).

    Literatur
    F. A. Brockhaus (1995). Brockhaus Enzyklopädie. Mannheim:  F. A. Brockhaus GmbH.
    Hehlmann, W. (1967). Wörterbuch der Pädagogik. Stuttgart: Verlag Alfred Kröner.
    Köck, P. & Ott, H. (1994). Wörterbuch für Erziehung und Unterricht. Donauwörth: Verlag Ludwig Auer.
    Odenbach, K. (1974). Lexikon der Schulpädagogik. Braunschweig: Westermann Verlag.
    Scharb, A. (1975). Pädagogisches Taschenlexikon a-z. Bochum: Verlag Ferdinand Kamp.


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