Zum Inhalt springen

Autorität

    Berühmt sein ist Bekanntsein bei Menschen, die man nicht kennt.
    Charlotte Stieglitz

    Autorität ist ganz allgemein betrachtet eine Befugnis, auf andere Menschen postitiv oder negativ einzuwirken, d. h.,  Autorität ermöglicht Menschen sozialen Einfluss auf Personen oder Gruppen zu nehmen, indem sie eine amtliche oder innere Überlegenheit und Anerkennung besitzen.

    Definitionen

    Eine Möglichkeit der Definition von Autorität ist folgende: Autorität ist das Ansehen, die Machtbefugnis bei Personen aufgrund äußerer Befugnis und innerer Überlegenheit. Autorität bedeutet eine menschliche Möglichkeit auf andere Menschen positiv einzuwirken. Man kann aber auch sagen: Sozialer Einfluss, der entsteht, indem Personen, Gruppen oder Institutionen von anderen Personen in irgendeiner Hinsicht eine Überlegenheit zugesprochen wird und diese auch Anerkennung findet“ (Schulz 2002).

    „Die allgemein übliche Definition versteht darunter [Autorität] das maßgebende Ansehen einer Persönlichkeit, deren Charakter, persönliche Lebensführung und Leistung über jeden Zweifel erhaben sind und daher allgemein als Vorbild und Beispiel anerkannt werden“ (Zorn 1960, S. 37).

    „Autorität […] soll hier verstanden werden als wirksame Einflußnahme einer Person auf andere, wobei es zunächst offen bleibt, ob dieser Einfluß auf Eigenschaften oder Fähigkeiten oder Funktion dieser Person beruht oder in dem Amt begründet ist, das eine Person evtl. innehat“ (Türk 1973, S. 12).

    „Autorität […] 1. (ohne Plural) auf Leistung od. Tradition beruhender maßgebender Einfluss einer Person od. Institution u. das daraus erwachsende Ansehen. 2. einflussreiche, maßgebende Persönlichkeit von hohem [fachlichem] Ansehen“ (Drosdowski, Scholze-Stubenrecht & Wermke 1997, S. 99).

    „Dementsprechend bezeichnet man auch heute als Autorität Personen und Institutionen, die aufgrund verschiedener Eigenschaften eben maßgeblich sind für andere und in irgendeiner Weise Ansehen genießen und dadurch Einfluß auf andere ausüben“ (Arbeitskreis für Kinderpastoral- und Pädagogik der KJSÖ 1994).


    Autorität und Macht in der Pädagogik

    Macht ist im wesentlichen auch konstitutiv für pädagogische Handeln in der Schule, doch muss sie in diesem Feld begrenzt sein, damit die Perspektive auf die Selbstbestimmung, die eine moralische Argumentation zwingend erforderlich macht, aufrechterhalten werden kann. Die pädagogischen Machtansprüche der Schule sind daher wesentlich auf den Aspekt der Zeit bezogen, indem sie sich nur auf den Zeitraum beziehen, in dem sich die SchülerInnen in der Schule aufhalten. Machtansprüche, die aus pädagogischen Gründen an die Heranwachsenden über unterschiedliche Wege und Methoden herangetragen werden, haben den Sinn, dass diese sie verinnerlichen und nach ihnen handeln, sodass ein Äußern dieser Ansprüche irgendwann überflüssig wird. Pädagogische Machtansprüche sind demnach stets begrenzt legitim.

    Auch das Zusammenspiel von Wissen und Macht konstituiert das pädagogische Kräfteverhältnis, denn das überlegene Wissen des Pädagogen legitimiert seine Handlungsmacht, dem anderen Menschen sein Handeln und die Maßstäbe seines Urteilens vorzuschreiben. Im Übrigen war bei der Etablierung eines Schulsystems dieser Vorsprung an Wissen noch vor der Entwicklung eines Ausbildungssystems für die Lehrenden das entscheidende Unterscheidungskriterium zur Konstitution von SchülerIn und LehrerIn, wobei die PädagogInnen angehalten waren, als Vorbild das wünschenswerte Verhalten selbst vorzuleben und die Maxime ihres Handelns stets auch zu erläutern.

    Eine wesentliche weitere Voraussetzung ist dabei die Einsicht des Subjekt, d. h., die Heranwachsenden sollten eingesehen und verstanden haben, dass es besser und vernünftig ist, sich so zu verhalten, wie es die LehrerInnen wünschen. Heranwachsende sollen sich in der Folge dann durch Einsicht und durch das Wissen um die Vorteile dieses Handelns selbst kontrollieren und dieses Handlungswissen als ihr eigenes internalisieren. Dieses Wissen stellt demnach eine wünschenswerte Form des nutzbaren Wissens dar, das der Mensch zur Erreichung seiner Ziele und Zwecke später im Leben einsetzen kann.

    Literatur

    Arbeitskreis für Kinderpastoral- und Pädagogik der KJSÖ (1994). Autorität
    WWW: http://www.jungschar.at/positionen/autoritaet.htm (06-03-26)
    Drosdowski, G., Scholze-Stubenrecht, W., Wermke, M. (1997). Duden – Das Fremdwörterbuch. Mannheim: Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG
    Schulz, B. (2002). Referat: Die autoritäre Persönlichkeit – Aggression.
    WWW: http://www.tfh-berlin.de/~s714870/vortrag/raupers.pdf (06-03-26)
    Türk, H. J. (1973) Autorität. Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag.
    Zorn, R. (1960). Autorität und Verantwortung in der Demokratie. Würzburg: Verlag Würzburg.


    Impressum ::: Datenschutzerklärung ::: Nachricht ::: © Werner Stangl :::

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Inhaltsverzechnis