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Forschungsethik

    Im Zusammenhang mit insbesondere experimenteller psychologisch-quantitativer Forschung treten häufig ethische Probleme auf. Diese betreffen verschiedene Problembereiche der experimentellen Forschung: Schädigung oder Beeinträchtigung der TeilnehmerIinnen, etwa wenn diese eine negative oder verletzende Rückmeldung über eigene Kompetenzen erhalten, das Eindringen in die Privatsphäre der ProbandandInnen, etwa bei verdeckter Beobachtung und Missinformation oder Täuschung, wenn die Probanden und Probandinnen über den Zweck einer Studie getäuscht werden oder im Untersuchungsverlauf unzutreffende Informationen darüber erhalten.

    Vor allem die Täuschung tritt in der Forschung am häufigsten auf und wird kontroversiell diskutiert. Das hat seine Ursache in einem grundlegenden Konflikt zwischen methodischen Anforderungen und ethischen Kriterien. Da Menschen ein reflektierendes Wesen ist, macht er sich grundsätzlich seine Gedanken über den Zweck eines psychologischen Experiments, an dem er meist freiwillig teilnimmt, und verhält sich daher auch diesen Vorstellungen entsprechend. Damit ist seine Handlungsweise nicht spontan, wie sie unter alltäglichen Bedingungen auftreten würde, und damit ist die Validität der Ergebnisse beeinträchtigt. Damit die Validität der Untersuchung nicht leidet, werden die Probanden und Probandinnen häufig über den Zweck einer Untersuchung zunächst nur teil- oder fehlinformiert, was streng genommen einen Verstoß gegen moralische Prinzipien darstellt. Allerdings beeinträchtigt die wahrheitsgemäße Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den Zweck der Untersuchung die Validität meist nur dann, wenn die Untersuchung einen Gegenstandsbereich betrifft, der durch Stereotype und Vorurteile sozial stark normiert ist. In diesen Fällen ist aus methodologischen Überlegungen heraus eine Täuschung erforderlich.
    Letztlich liegt die Entscheidung über die genaue Untersuchungsplanung und das genaue Vorgehen bei der einzelnen Forscherin bzw. dem einzelnen Forscher, wobei sich als Ausgleich verschiedene Maßnahmen anbieten: Eine postexperimentelle Aufklärung wie etwa beim Milgram-Experiment, sodass die Probanden und Probandinnen die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen, damit eventuelle Missinformationen im Untersuchungsverlauf richtig gestellt werden. Bei einer informierten Einwilligung werden die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer vor Untersuchungsbeginn soweit als möglich über den Zweck der Untersuchung aufgeklärt, etwa auch in dem Sinn, dass eine vollständige Information über den Untersuchungszweck im voraus nicht möglich ist. Allerdings ist in diesem Falle damit zu rechnen, dass die Probanden und Probandinnen versuchen werden, eigene Hypothese über den Untersuchungszweck zu entwickeln, die kontraproduktiv sein können. In jedem Falle sollte man den Teilnehmerinnen und Teilnehmer freistellen, die Untersuchung jederzeit abbrechen zu können, ohne dass ihnen daraus negative Konsequenzen entstehen.

    Ein wesentlicher Aspekt der Forschungsethik betrifft auch den Umgang mit den Ergebnissen einer Studie. Von bestimmten ethischen und gesellschaftstheoretischen Werten und Zielvorstellungen ausgehend, kann die Anwendung oder Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Nützlichkeit für bestimmte Interessen bzw. Interessenten beeinflusst werden. Für den human- und sozialwissenschaftlichen Bereich lässt sich dies etwa an der Gegenüberstellung deutlich machen: Dienen Forschungsergebnisse der „Fremdbestimmung“ bzw. Manipulation sozialer (Abhängigkeits-) Verhältnisse im Sinne beliebiger (etwa „herrschender“) Interessen/Interessenten (vgl. Breuer & Reichertz, 2001).

    Psychologische Gesellschaften und Verbände haben berufsethische Richtlinien entwickelt, in denen Richtlinien die ForscherInnen auf ihre Verantwortlichkeit gegenüber Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmer hinweisen, wobei meist konkrete  Maßnahmen zur Vermeidung von Täuschung und Irreführung empfohlen werden. Vor allem an amerikanischen Universitäten erfolgt eine Begutachtung durch Ethikkommissionen, d. h., ForscherInnen müssen ihre Pläne vor Untersuchungsbeginn vorlegen und genehmigen lassen. Auch werden Studierende der Psychologie schon frühzeitig während ihrer Ausbildung für die ethischen Probleme psychologischer Forschung sensibilisiert, was aber über eine intensive Auseinandersetzung mit Plagiaten hinausgehen sollte. In einigen Wissenschaftsbereichen existieren Rechtsvorschriften, etwa in Bezug auf die vertrauliche Behandlung von Daten wissenschaftlicher Untersuchungen.

    Literatur & Quellen
    Breuer, Franz & Reichertz, Jo (2001). Wissenschafts-Kriterien: Eine Moderation [40 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 2(3), Art. 24, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0103245.
    Schreier, M. (2002/03). Einführung in die psychologische Methodenlehre. Skript zur Vorlesung. Universität Köln.


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