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Approbation

    Als Approbation bezeichnet man die in den Approbationsordnungen geregelten Zulassungen zu den akademischen Heilberufen wie Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologe, Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker. Die Approbationsordnungen beschreiben die Ausbildung für den jeweiligen Beruf, d.h. Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte. Außerdem legen sie die Bedingungen für die staatlichen Prüfungen und andere Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation fest.


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