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Aversion

    Unter Aversion versteht man die starke Abneigung gegen ein Verhalten, ein Objekt oder eine Person. Eine Aversion kann zu einer Vermeidungsreaktion führen. Eine Aversion kann sich seelisch oder körperlich äußern, oder auch seelisch und körperlich. So kann sie sich z.B. in Ekel oder Übelkeit äußern. Der Gegensatz von Aversion ist Appetenz. Aversionen äußern sich gewöhnlich darin, dass Menschen versuchen, den Kontakt zu vermeiden oder aus der betreffenden Situation zu flüchten, wobei eine Aversion auch nur vorübergehend auftreten kann. Unter einem Aversions-Aversions-Konflikt versteht man in der Psychologie einen Konflikt, bei dem sich Menschen zwischen zwei etwa gleich unangenehmen Alternativen entscheiden müssen.

    1. Definition
    Abneigung, Widerwille, die Tendenz, sich von einer Sache oder Person abzuwenden, ihr auszuweichen oder aus dem Wege zu gehen (Gegensatz: Zuneigung, Appentenz). In der sozialen Kommunikation kann eine unkontrollierte A. dazu führen, daß jemand einer anderen Person ablehnend, mit Antipathie, ohne Wohlwollen, vielleicht sogar feindselig oder haßerfüllt begegnet (Clauß, 1995, S. 52).
    2. Definition
    Die Aversion stellt eine Tendenz eines Organismus dar vor einem Objekt zu fliehen, wenn dieser sich einem Objekt nähert, das eigentlich gemieden werden soll (vgl. Popp, 1991, S. 185).
    3. Definition
    Aversion kann als negative Einstellung eines Individuums gegenüber etwas gesehen werden und dem Versuch dieses Negative zu vermeiden oder vor ihm zu fliehen (vgl. Zimbardo, 1988, S. 271).
    4. Definition
    allg.: Abneigung, Vermeidung, Widerwille; Gegenteil von Appentenz. Strafe und andere unangenehme Reize werden in der Psychologie aversive Reize genannt. Das Herstellen von Verknüpfungen zwischen aversiven Reizen und deren unangenehmen Folgen und unerwünschten Verhaltensweisen hat sich die Aversionstherapie zum Ziel gesetzt. Es wird angenommen, daß aus Angst vor unangenehmen Folgen die mit ihnen assoziierte unerwünschte Verhaltensweise ausbleibt. Muß ein Individuum zwischen zwei gleich unangenehmen Situationen wählen, so befindet es sich in einem Aversions-Aversions-Konflikt (Michel & Novak, 1991, S. 43).
    5. Definition
    „gefühlsmäßige Ablehnung, Abneigung oder Widerwille, im Gegensatz zur Appentenz“ (Tewes & Wildgrube, 1992, S. 43).

    Literatur
    Clauß, G. (1995). Fachlexikon ABC Psychologie. Frankfurt/Main: Verlag Harri Deutsch.
    Michel, C. & Novak, F. (1991). Kleines psychologisches Wörterbuch. Freiburg/Breisgau: Verlag Herder.
    Popp, M. (1991). Einführung in die Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie. München: Ernst Reinhardt Verlag.
    Tewes, U. & Wildgrube, K. (1992). Psychologie-Lexikon. München: R. Oldenbourg Verlag.
    Zimbardo, P. (1988). Psychologie. Berlin: Springer Verlag.


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