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Schulversuch

    Schulversuche dienen einer Schulbehörde in der Regel dazu, neue pädagogische und organisatorische Ansätze innerhalb des Schulwesens zu erproben, wobei über ihre Durchführung die zuständigen Schulbehörden entscheiden, die Teilnahme an einem Schulversuch ist für Schülerinnen und Schüler meist freiwillig. Bei einem Schulversuch handelt es sich um eine Probephase, in der an einer oder mehreren Schulen mit Zustimmung und unter Überwachung einer Schulbehörde etwa eine neue Organisationsform (Modellversuch) oder Unterrichtsmethode ausprobiert wird. Oft werden Schulversuche deshalb eingesetzt, um schulische Projekte zu überprüfen, bevor sie in das Regelschulsystem übernommen werden. In Österreich ist dabei vorgeschrieben, dass maximal 5 % aller SchülerInnen von Schulversuchen betroffen sein dürfen.


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