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Spieltheorie

    1. Definition

    Spieltheorie, dem Operations-Research und der Volkswirtschaftstheorie zugeordnete mathemat. Theorie zur Beschreibung strateg. Spiele, bei denen im ggs. zu reinen, durch die Wahrscheinlichkeitstheorie analysierten Glücksspielen (…) die Spieler Einflussmöglichkeiten besitzen, die das Spiel vollständig (…) oder teilweise (…) festlegen. Die S. wurde von J. von Neumann begründet und erstmals angewandt (1928) […] Anwendung findet die S. bei der Analyse von realen Situationen, die in ihrer Struktur als strateg. Spiele aufgefasst werden können: Tarifverhandlungen, betriebl. Mitbestimmung, strateg. Unternehmensentscheidungen, (zwischenstaatl.) Konflikte (vgl. Brockhaus Enzyklopädie, 1988, S. 659).

    2. Definition

    Sie wird auch als die Wissenschaft vom strategischen Denken bezeichnet. Gemeint ist damit die Strategie, einen Gegner zu überlisten, der das gleiche mit einem selbst versucht. […] Die Spieltheorie ist eine Methode zur Analyse von Entscheidungen in Konfliktsituationen, wobei sie menschliche Entscheidungsprozesse, in denen die einzelne Entscheidungseinheit keine vollständige Kontrolle über andere Entscheidungseinheiten ihrer Umwelt ausübt, inkludiert. Zusätzlich werden Schwierigkeiten, die Konflikt und bzw. oder Kooperation mit sich bringen, einbezogen (vgl. Himmelbauer, 1998, S. 3f).

    3. Definition

    Spieltheorie. – Wird der Ausgang einer Entscheidung nicht von einem zufallsblinden Naturereignis mitbestimmt, sondern durch die rationale Entscheidung einer anderen Person (einem Mitspieler oder Gegenspieler), so gelangen wir in das Gebiet der Spieltheorie, in dem normative und deskriptive Modelle für das Verhalten in solchen sozialen Situationen aufgestellt werden, in denen der Gewinn oder Verlust des einzelnen von den Entscheidungen mehrerer Personen abhängt (vgl. Asanger & Wenninger, 1988, S. 422).

    4. Definition

    „Die Theorie der Spiele bemüht sich um die mathematische Beschreibung der Strategie des Spielers, die man verstehen kann als den vollständigen Verhaltensplan, der für jede mögliche Situation, in die der Spieler im Verlauf einer Partie des Spieles gelangen kann, das Verhalten des Spielers, d.h. die in dieser Situation zu treffenden Entscheidungen festlegt“ (Burger, 1959, zit. nach Oerter, 1980, S. 222f).

    5. Definition

    „Ein Spieler, der in einer Partie eine Entscheidung zu fällen hat, muß diese jeweils aus einer bestimmten Situation heraus treffen. Er ist bei dieser Entscheidung im allgemeinen nicht über den gesamten bisherigen Verlauf der Partie informiert, da er oft gemäß den Spielregeln eine der früher getroffenen Entscheidungen seiner Gegner oder auch eine frühere Zufallsentscheidung (wie z.B. bei den meisten Kartenspielen die Kartenverteilung bei seinen Gegnern) nicht kennen darf“ (Burger, 1966, S. 9f).

    Verwendete Literatur

    Brockhaus Enzyklopädie (1988). Spieltheorie. Mannheim: F.A. Brockhaus GmbH, Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG.

    Himmelbauer, J. (1998). Der Einfluss der Persönlichkeit bei ultimativen Entscheidungsspielen. Unveröffentlichtes Manuskript. Linz: Johannes Kepler Universität.

    Asanger, R. & Wenninger, G. (1988). Handwörterbuch der Psychologie. Weinheim: Psychologie-Verlags-Union.

    Oerter, R. (1980). Moderne Entwicklungspsychologie. Donauwörth: Verlag Ludwig Auer.

    Burger, E. (1966). Einführung in die Theorie der Spiele. Berlin: Walter de Gruyter & Co.


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