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Nominaldefinition

    Eine Nominaldefinition ist eine Wortdefinition oder Worterklärung, wobei dabei beliebige Nomina gleichgesetzt werden. Bei einer Nominaldefinition wird also ein Begriff unter Verwendung anderer Begriffe definiert und so durch diese ersetzbar gemacht. Eine Nominaldefinition ist somit die Festlegung der Bedeutung eines Begriffs (Definiendum) durch einen bereits bekannten Begriff oder mehrere bereits bekannte Begriffe (Definiens). Da das Definiendum bei einer Nominaldefinition bedeutungsgleich mit dem Definiens ist, könnte man von einer tautologischen Umformung sprechen.

    Eine Nominaldefinition ist letztlich eine Definition im Voraus. Die Intension eines nominal definierten Begriffes beschreibt die Menge der Eigenschaften, die die Bedeutung des Begriffes ausmachen, während sich die Extension auf die Menge der Objekte bezieht, die dann unter die Definition fallen. So wird etwa im Gesetz definiert was Raub ist, oder in der Mathematik werden die Begriffe Kreis oder Quadrat eindeutig festgelegt, wobei von einem Oberbegriff ausgegangen wird und die spezifischen Eigenschaften aufgelistet werden.

    Beispiel: Die Wissenschaft, die Sprache untersucht und erforscht, nennt man Linguistik.

    Literatur

    Seiffert, Helmut (1971). Einführung in die Wissenschaftstheorie. München.
    https://www.stangl-taller.at/TESTEXPERIMENT/wissenschaft.html (99-11-21)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Nominaldefinition (14-03-09)


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