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law of readiness

    Das law of readiness – Gesetz der Bereitschaft – gilt für das operante Konditionieren und besagt, dass eine Bereitschaft zum Lernen vorhanden sein muss. Diese Bereitschaft ist ein Bedürfnis, das befriedigt werden soll, denn Lernen ist nach Thorndike nur möglich, wenn ein Individuum einen angenehmen Zustand herstellen oder eine unangenehmen Zustand vermeiden will. Es gibt nach Thorndike drei solcher Bedingungen:

    • Wenn eine verknüpfungsfähige Einheit zum Vollzug der Verknüpfung bereit ist, so wirkt diese Verknüpfung lustbetont, sofern der Ablauf dieses Vorganges nicht beeinträchtigt wird.
    • Wenn eine zur Verknüpfung bereitete Einheit die Verknüpfung nicht vollzieht, dann wirkt dies unlustbetont und ruft die jeweilige von der Natur für diesen besonderen Mangelzustand vorgesehene Reaktion hervor.
    • Wenn eine nicht zur Verknüpfung bereitete Einheit zum Vollzug der Verknüpfung gezwungen wird, so wirkt dies unlustbetont.

    Katzen lernen in einem Versuch nur dann sich zu befreien, wenn sie entweder hungrig sind oder aus der unangenehmen Enge des Käfig entkommen wollen um wieder frei zu sein. Wenn es den Tieren im Käfig aus welchen Gründen auch immer gefällt, und die Katzen haben nicht das Bedürfnis, aus dem Käfig zu kommen, bleibt der Lernprozess aus.

    Literatur
    Hilgard, Ernest R. & Bower, Gordon H. (1973). Theorien des Lernens. Stuttgart: Ernst Klett Verlag.


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