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Autonomie

    Mit Autonomie bzw. Unabhängigkeit bezeichnet man in der Psychologie einen Zustand von Selbständigkeit, Entscheidungsfreiheit oder Selbstbestimmung. Schon Kinder wünschen sich, endlich erwachsen und unabhängig zu sein, denn sie verbinden mit Selbständigkeit die Vorstellung, endlich nach ihren eigenen Regeln leben zu dürfen und unbegrenzte Freiheit zu genießen. Unabhängigkeit hat auch die Bedeutung von innerer Unabhängigkeit, dass Menschen sich ihres Wertes und ihrer Fähigkeiten bewusst sind, d. h., über ein Selbstbewusstsein zu verfügen. Diese innere Unabhängigkeit hilft Menschen im Alltag, Kritik anzunehmen, zu ihrer Meinung zu stehen und für ihre Rechte zu kämpfen, bedeutet also auch weitgehende Unabhängigkeit von der Anerkennung durch andere.

    1. Definition
    Ethik: die Selbstbestimmung des freien Willens, denen der Mensch als vernünftiges Wesen fähig ist. Sie ist nach I. Kant der Grund allen moralischen Handelns und aller Verbindlichkeit und Pflicht. Der Mensch bestimmt sich nach Kant in seinem Wollen und Handeln autonom, wenn es ihn nicht um inhaltlich angebare Ziele geht, sondern allein um das Prinzip den gesetzmäßigem Gültigkeit seines Handelns. (vgl. Brock Haus, S. 433)

    2. Definition
    Psychologie: Die Psychologie betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen Fremdbestimmung und Selbstbestimmung (Autonomie), während die Entwicklungspsychologie die Entwicklung des Kindes thematisiert, das eine „frühe Bindung“ zu einer erwachsenen Person aufbaut, um zu einer Person heranzuwachsen, welche autonom Entscheidungen zur Planung und Gestaltung des eigenen Lebens treffen kann. (vgl. L. Ahnert, S. 132)

    3. Definition
    Pädagogisch: das Bemühen, der Eigenart päd. Sachverhalte u. Denkformen Anerkennung u. Raum zu schaffen. Besonders anderen Wissenschaften gegenüber hat sich die Pädagogik auf die p.A. berufen. Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis kann es sinnvollerweise keine absolute, nur eine verhältnismäßige p.A. geben. (vgl. Schorb 1975, S. 29)

    4. Definition
    Recht: Selbstgesetzgebung, Selbstsatzung, das Recht eines Gemeinwesens, die Rechtsverhältnisse seiner Angehörigen durch Aufstellung bindender Rechtssätze zu regeln. Geblieben ist die Autonomie bis heute als wesentlicher Teil der Selbstverwaltung in Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei Universitäten u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere den Berufskammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer) und den anerkannten Religionsgemeinschaften. Typische Ausprägung der Autonomie ist die Satzungsautonomie, d. h. das Recht, in eigenen Angelegenheiten Satzungen zu erlassen. (vgl. Duden Recht A-Z; S.149)

    5. Definition
    Im Griechischen bedeutet das Wort so viel wie „Selbstgesetzgebung“. Mit „Autonomie“ wird demnach das Recht eines Staates, einer Gruppe oder einzelner Menschen bezeichnet, die eigenen Verhältnisse selbst zu regeln. Bei einem Staat bedeutet das, dass er in der Lage ist, sich seine Gesetze selbst zu geben, sich selber zu verwalten und politische Entscheidungen zu treffen, ohne dass sich andere Staaten einmischen. Wenn sich innerhalb eines Staates eine Organisation selbst verwalten und sich selbst Regeln geben kann, nach denen sie funktioniert, dann ist sie autonom (Fachleute sprechen dann von „innerstaatlicher Autonomie“). Zum Beispiel haben Städte und Gemeinden, auch Gewerkschaften oder Universitäten das Recht, ihre Angelegenheiten autonom zu regeln. Dabei müssen sie natürlich die geltenden Gesetze beachten.
    Zur Ergänzung: Als „Autonome“ bezeichnen sich in der Bundesrepublik Deutschland einige meist politisch links stehende Gruppen. Ihr Ziel ist es, in einer herrschaftsfreien Gesellschaft, in der es keinerlei Autoritäten gibt, zu leben. Um ihre Ziele zu erreichen, schrecken sie oft auch vor Gewalt nicht zurück. So sieht man immer wieder sogenannte Autonome, die bei Demonstrationen teine werfen oder Schaufenster eintreten. (vgl. Hanisauland Lexikon, S. 84)

    Kindliche Autonomieentwicklung

    Autonomie ist auch die 2. Stufe in Eriksons Stufenmodell der psychosozialen Entwicklung und steht Scham und Zweifel gegenüber: Nach Erikson entwickelt sich die kindliche Autonomie im 2. bis 3. Lebensjahr, wobei er dieses Stadium als „entscheidend für das Verhältnis zwischen Liebe und Hass, Bereitwilligkeit und Trotz, freier Selbstäußerung und Gedrücktheit“ bezeichnet. Beschrieben wird von ihm die zunehmende Autonomieentwicklung des Kindes und ihre Bedeutung für die Manifestierung eines positiven Selbstkonzeptes bzw. einer Identität. Die Bedingung für Autonomie wurzelt in einem festen Vertrauen in die Bezugspersonen und sich selbst, setzt also die Bewältigung der Phase „Vertrauen versus Misstrauen“ voraus. Das Kind muss das Gefühl haben, Explorieren oder seinen Willen durchsetzen zu dürfen, ohne dass dadurch der erworbene „Schatz“ des Vertrauenkönnens und Geborgen-Seins in Gefahr gerät. Hier spielt Erikson zufolge die Emotion Scham eine wichtige Rolle. Die weitgehende oder permanente Einschränkung der explorativen Verhaltensweisen des Kindes führt dazu, dass es seine Bedürfnisse und Wünsche als schmutzig und nicht akzeptabel wahrnimmt. Was sich beim Kind etabliert ist schließlich Scham und der Zweifel an der Richtigkeit der eigenen Wünsche und Bedürfnisse.

    Literatur
    Brock Haus; Die Enzyklopädie2, AQ-BEC
    Hanisauland Lexikon
    Duden, Recht A-Z
    Schorb, A.O., (1975). Autonomie. In Heinrichs H. (Hrsg.), Pädagogisches Taschenlexikon a-z, 8. Auflage (S. 29). Bochum: Verlag Ferdinand Kamp.


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