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Kopfkontrolle

    Unter Kopfkontrolle versteht man in der Entwicklungspsychologie die zu bewältigende Entwicklungsaufgabe eines Neugeborenen, eine kontrollierte Haltung und Bewegung des Kopfes zu erlernen. Das Kind kann den Kopf in Bauchlage zunächst nur leicht von der Unterlage abheben und zur Seite drehen, in Rückenlage gelingt es noch nicht, den Kopf in einer Mittelstellung zu halten. Wird das Kind aufgenommen, braucht es Unterstützung zur Kopfkontrolle. Bis zum 3. Lebensmonat ist das Kind dann in der Lage, den Kopf in Bauchlage soweit von der Unterlage abzuheben und sich auf Ellenbogen oder Händen abzustützen, dass es seine Umgebung anschauen und beobachten kann. In Rückenlage wird der Kopf nun überwiegend in einer Mittelstellung gehalten und die Arme werden zunehmend gebeugt, was als wichtige Voraussetzung für die nun beginnende Greifentwicklung zu sehen ist. Jetzt gelingt es dem Baby auch immer besser, den Kopf selbst anzuheben und mitzubewegen, wenn es aufgenommen wird, z.B. beim Aufziehen an den Armen zum Sitzen. Die Kontrolle der Kopfmuskulatur ist wichtig für Blickfolgebewegungen und die gezielte visuelle Aufmerksamkeitssteuerung. Vom dritten bis sechsten Lebensmonat schreitet die Kopfkontrolle soweit fort, dass das Kind in Rücken- und Bauchlage den Kopf selbständig anheben, seitlich drehen und nach oben und unten blicken kann.

    Literatur
    Pauen, Sabina & Vonderlin, Eva (2007). Entwicklungsdiagnostik in den ersten drei Lebensjahren. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung.


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